GEP

Genereller Entwässerungsplan. Dieser wird in der Regel einerseits durch die Gemeinden («kommunaler GEP») und andererseits zusätzlich über ein gesamtes ARA-Einzugsgebiet («Verbands-GEP» oder «VGEP») bearbeitet. Er unterscheidet sich vom REP (regionaler Entwässerungsplan) durch das zuständige Erstellungsorgan. Der REP wird durch den Kanton erstellt, der VGEP durch den entsprechenden Verband.